Der Gesetzesentwurf im bisherigen Stadium sieht zwar vor, dass die zuständige Behörde für die Ausstellung von Zertifikaten keine Gebühren verlangt. Die von der Behörde beauftragten Prüfstellen fordern für die Zertifizierung allerdings ein Entgelt. „Eine solche Kostenverlagerung auf die Initiatoren würde eine unverhältnismäßige Erschwernis für die Durchführung einer EBI darstellen. Hinzu kommt, dass die Organisation und Durchführung einer EBI für die Initiatoren ohnehin mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sein dürfte. Von daher sollte unbedingt vermieden werden, diesen zusätzlich zu erhöhen, zumal die hohen Kosten für die technische Prüfung von Online-Sammelsystemen schon in einem sehr frühen Stadium – noch vor der Registrierung einer EBI durch die EU-Kommission – anfallen würden“, gibt Kaufmann zu bedenken.
Neben der Frage der Kostenübernahme sollten auch die Ungültigkeitsbestimmungen überdacht werden. Bislang sieht der Entwurf beispielswiese vor, dass eine Unterstützungsbekundung ungültig ist, wenn sie einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. „Dieses Kriterium bietet zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten und sollte daher gestrichen werden. Die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative ist nicht mit einer Abstimmung bei Volksbegehren oder etwa einer Stimmabgabe bei Wahlen vergleichbar“, so Kaufmann weiter.
Zum Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Integration direkte Demokratie auf EU-Ebene. Ab dem 1. April 2012 können eine Millionen EU-Bürgerinnen und -bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, von ihrem Gesetzesinitiativrecht Gebrauch zu machen. Im Herbst möchte die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EBI in Deutschland vorlegen. Die Europa-Union Deutschland hat den Gesetzgebungsprozess zur Europäischen Bürgerinitiative von Beginn an intensiv begleitet und sich insbesondere für das Zustandekommen einer klaren, einfachen und nutzerfreundlichen Verordnung eingesetzt.